Sollen Blinde bei der Bundestagswahl benachteiligt werden?
Beim lesen der Wahlbenachrichtung ist mir direkt der Hinweis aufgefallen, dass der Zugang zum Wahlraum barrierefrei sei — eigentlich eine gute Sache. Auch behinderten Personen sollten die Teilnahme an der Bundestagswahl ermöglicht werden. Positiv finde ich auch, dass man sich bei der Gemeinde über den barrierefreien Zugang telefonisch über eine normale Festnetznummer vorab informieren kann.
Ein weiterer Satz allerdings trübt das positive Bild allerdings deutlich. Neben Personen die zum Beispiel auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gibt es auch Personen deren Sehkraft stark eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden ist. Auch diesen Personen sollte eigentlich doch problemlos an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Vorgesehen für Sehgeschädigte ist eine Stimmzettelschablone, mit deren Hilfe eine betroffene Person selbständig den Wahlzettel ausfüllen kann. Wer sich allerdings über diese Möglichkeit informieren möchte, dem steht nicht — wie zu erwarten wäre — ebenfalls eine normale Festnetznummer zur Verfügung.
Die betreffenden Personen werden an eine teuere 0180–5er Hotline (14 Ct./Minute im Festnetz und bis zu 42 Ct./Min im Mobilfunknetz) verwiesen. Die genannte Hotline-Nummer leitet einem zum örtlichen Regionalbüro des Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband eV.
Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass man absichtlich einer Personengruppe die Wahl erschweren wollte. Immerhin gab es 2005 bereits über eine Million sehbehinderte Personen in Deutschland. Gerade staatliche Einrichtungen sowie unsere Regierung generell sollte doch eigentlich mit einem guten Beispiel beim Thema Barrierefreiheit vorangehen. Es passt hierzu einfach nicht, dass die betroffenen Personen gezwungen sind sich über eine teuere Hotline-Nummer informieren zu müssen in wieweit man sein Wahlrecht wahrnehmen kann. Immerhin schaffte man es ja auch Auskünfte über den barrierefreien Zugang zum Wahllokal über eine normale Festnetznummer anzubieten.
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